Rechtlicher Rahmen

3. Ist Rassendiskriminierung in der Schweiz gesetzlich strafbar?



Correct Faux Partiellement correct

Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuchs unterscheidet sechs Straftaten, die unter den Begriff Rassendiskriminierung fallen.
- Öffentlicher Aufruf zu Hass oder Rassendiskriminierung
- Verbreiten rassistischer Ideologien
- Organisation von Propagandaaktionen
- Verletzung der Menschenwürde (z. B. Beschimpfungen)
- Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- Verweigerung einer Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist (Zutritt zu Freibädern, Bars usw.), wegen Rasse, Ethnie oder Religion

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Info-Rassismus Freiburg
Caritas Suisse

Bvd de Pérolles 55
1700 Fribourg

+41 26 425 81 56,
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