Recht hinkt Technik hinterher - Freispruch von Rassendiskriminierung

3. August 2020

Das Polizeigericht in Neuenburg hat den ehemaligen Nationalrat und Ex-Staatsrat Yves Perrin vom Vorwurf freigesprochen, auf seiner Facebook-Seite «eine Polemik losgetreten» und «Kommentare von Dritten, die zu Hass und Gewalt gegen Personen mit anderer Religionszugehörigkeit aufriefen, nicht gelöscht» zu haben.

Während sechs Autoren von geposteten Kommentaren wegen Rassendiskriminierung verurteilt wurden, konnte Perrin den Richtern zufolge nicht dafür schuldig gesprochen werden, dass er die Kommentare auf seiner Seite hatte stehen lassen. Das geltende Recht verpflichte eine Person nicht dazu, die Kommentare auf ihrer Seite zu relativieren.

Artikel «Yvan Perrin acquitté en justice», erschienen am 16. Juli 2020 in der Tageszeitung La Liberté.


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