Recht und Rechtsberatung

 

Gibt es in der Schweiz ein Gesetz, das Rassismus verbietet? Welches Risiko geht man ein, wenn man selbst rassistisch handelt oder diskriminiert?

Das Antidiskriminierungsrecht in der Schweiz

Im Gegensatz zur Europäischen Union verfügt die Schweiz über kein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz. Allerdings gibt es Bestimmungen im Verfassungsrecht, im Strafrecht und im Privatrecht, mit denen man sich gegen gewisse Diskriminierungen wehren kann.

Unabhängig von einem Gerichtsverfahren ist es bei der Lösung von Konflikten hilfreich, das materielle und formelle Recht zu kennen. Dieses Wissen lässt sich zur Information und als Dialogwerkzeug, aber auch als Mittel zur Zurechtweisung oder Verwarnung einsetzen.

Auf unserer Website finden Sie die wichtigsten Rechtsquellen zum Verbot von rassistischer Diskriminierung in der Schweiz.

Unter der Rubrik Rechtsprechung, finden Sie Informationen zu Leitentscheiden zu rassistischer Diskriminierung, die von Gerichten veröffentlicht wurden.

 

Kontakt

Info-Rassismus Freiburg
Caritas Suisse

Bvd de Pérolles 55
1700 Fribourg

+41 26 425 81 56,
Montag bis Freitag von 8:30 bis 11:30 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf der Mailbox oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.

inforacismefribourg@caritas.ch


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Sie haben die Möglichkeit, ein diskriminierendes Erlebnis schriftlich zu melden, je nach Wunsch mit Ihrem Namen oder anonym.

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Dokumentation und Unterlagen

In dieser Rubrik finden Sie verschiedene Dokumente, Leitfäden, didaktische Werkzeuge und Berichte von « Info-Rassismus Freiburg ».


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